Antrag: Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie

Meine Fraktion Uffbasse und ich fordern, der Darmstädter Gastronomie die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für zwei weitere Jahre zu erlassen, um eine wirtschaftliche Erholung der Betriebe zu ermöglichen. Im Anschluss soll das Gebühren-Modell überarbeitet werden. Gewünscht ist mehr Transparenz, eine gerechtere Abrechnung sowie weniger Bürokratie durch Digitalisierung.

Wie wirkmächtig diese Funktionen für das urbane Flair sind, spiegelt sich in gegenwärtigen Debatten um die Nutzung und den Erhalt der Innenstadt sowie der Transformation von Parkraum zu Lebensraum in Wohnvierteln wider. Nach dem Kampf ums Überleben ist es Betrieben diesen Sommer möglich, Einbußen der Lockdowns ohne Einschränkungen aufzuarbeiten.

Für die kommende Sitzung des Stadtparlaments am 11. Mai haben wir hierzu einen Antrag ausgearbeitet und gestern eingereicht:

Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,

  • der Darmstädter Gastronomie die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für zwei weitere Jahre zu erlassen, um eine wirtschaftliche Erholung der Betriebe zu ermöglichen.
  • Die Gebührenerhebung ab 2025 an die tatsächliche Nutzung anzupassen. Ein entsprechendes Abrechnungskonzept ist zu erarbeiten, dass optimalerweise eine „stundenweise Abrechnung“, alternativ eine „tageszeitentsprechender Abrechnung“ (vormittags, mittags, abends) ermöglicht. Mindestens ist aber eine „tageweise Abrechnung“ zu ermöglichen, denn die Nutzung einer Außenfläche im Sommer heißt nicht „Zusatzeinnahmen“, sondern eine Verlagerung von Plätzen nach außen, bei der die Mieten für die eigentliche Lokalität weiterlaufen. Viele Betriebe haben gar nicht ganztägig geöffnet, so dass die Gebühr für die Flächennutzung, unabhängig von den tatsächlichen Öffnungszeiten eine große Benachteiligung darstellt.
  • Transparenz über die Bewertung der Qualität von Gebieten zu schaffen. Im Internet sind genaue, nachvollziehbare Angaben „wo gilt welche Lagequalität?“ und „welche Gebühr für welche Lagequalität?“ zu hinterlegen.
  • Es ist zu prüfen, ob die Punkte 2 und 3 über eine kleine App benutzerfreundlich umsetzbar sind, bei der die Gastronomen bis zu einem gewissen Stichtag ihre geplanten Öffnungstage hinterlegen können und direkt die aufgerufenen Gebühren sehen. Eine solche App könnte optimalerweise auch direkt die aufgelaufenen Gesamtgebühren anzeigen und dokumentieren, so dass der Abrechnungsaufwand für die Verwaltung gering wäre und die Gastronomen jederzeit Transparenz haben.

Begründung:

Restaurants, Kneipen und Cafés sind zentrale Bestandteile des städtischen Lebens. Sie tragen einen großen Teil dazu bei, dass Darmstadt lebenswert ist und bleibt. Hier finden Begegnung und Vergemeinschaftung statt. Wie wirkmächtig diese Funktionen für das urbane Flair sind, spiegelt sich in gegenwärtigen Debatten um die Nutzung und den Erhalt der Innenstadt sowie der Transformation von Parkraum zu Lebensraum in Wohnvierteln wider. Zurecht hat daher auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt während der Corona-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um diese Orte zu unterstützen. Zum Beispiel mit dem Erlass der Gebühren für die Außenbewirtung sowie der Möglichkeit, die Bestuhlung im öffentlichen Raum auszuweiten und teils Parkflächen für die Bewirtung zu nutzen. Gerade letzteres führte mitunter zu einer lebhaften Neugestaltung des öffentlichen Raums: Weg von einem Stadtraum exklusiv fürs Auto, hin zu einer offenen Nutzung als Lebensraum für Bürger:innen.

Das Aussetzten der sogenannten Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich ist seit Ende März leider passe. Für viele Betriebe ist das eine hohe Belastung.

Für die Gastronomie ist die Gebühr für die Außenbewirtung nicht weniger als eine zweite Miete. Denn in den immer heißer werdenden Sommermonaten zieht es Gäste ins Freie, die Plätze in den Innenräumen bleiben leer und ungenutzt. Ohne diese Außenflächen ist ein wirtschaftlicher Betrieb mittlerweile nicht mehr abbildbar. Gerade kleine, von ortsansässigen Inhaber:innen geführte Betriebe sind von solchen Kosten deutlich belastet.

Die Gastronomien können diese Sommersaison, erstmals seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020, wieder ohne Einschränkungen arbeiten. Nach dem Kampf ums Überleben ist es Betrieben jetzt erst möglich, eine grundsätzliche Erholung einzuleiten und Einbußen der Lockdowns aufzuarbeiten.

Die Voraussetzung sind dafür nach Wegfall der pandemischen Einschränkungen jedoch alles andere als rosig: Die drastische Erhöhung von Energiepreisen hat insbesondere auch Küchen und produzierendes Gewerbe (Bäckereien …) stark belastet, die Preise für Lebensmittel sind 22,3 Prozent teurer als vor einem Jahr (Zahlen aus dem jüngsten Bericht der EZB, April 2023) und auch der Personalmangel im Gastgewerbe hält nach dem durch Lockdowns befeuerten Exodus etlicher Arbeitskräfte an.

Daher fordern wir, die Zahlung von Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für weitere zwei Jahre auszusetzten. So erhält die Darmstädter Gastronomie eine faire Chance, sich wirtschaftlich zu erholen. Benachbarte Kommunen wie Mainz und Dieburg haben in dieser Sache bereits gehandelt und nach den positiven Erfahrungen mit der pandemischen Sonderlösungen einen Verzicht der Gebühren angekündigt.

Im Anschluss an diese zwei Sommer bitten wir um die Einführung einer nutzergerechten Abrechnung für tatsächlich geöffnete Tage. Die aktuelle Abrechnung über einen Gesamtzeitraum „von-bis“ ist nicht mehr zeitgemäß und stellt viele Gastronomen als eine Art zweite Miete vor große Herausforderungen.

Sicherlich gibt es Gastronomiebetriebe, deren Umsatz generell so hoch ist, dass die Sondernutzungsgebühren für die Außenfläche kein Problem darstellen, diese dürften jedoch die Minderheit sein. Bei der Erarbeitung des Abrechnungskonzeptes, das sehr gut digital umgesetzt werden könnte, durch eine kleine App, in die die Gastronomen die Tage an denen sie öffnen einen Monat im Voraus eintragen, um den Verwaltungsaufwand überschaubar zu halten, könnte weiterhin Transparenz über die Bewertung der Lagequalität geschaffen werden. Ferner wäre es möglich, große Ketten, wie McDonalds o.a. anders zu bewerten als kleine, inhabergeführte Lokalitäten.

Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags.

Vielen Dank.

Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

Über die Autorin